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Was Sie über Wein wissen wollen/sollen:
1. Weinetikett: Gutsabfüllung, Erzeugerabfüllung, Abfüller - was ist der Unterschied?
Gutsabfüllung darf verwendet werden, wenn: - der Winzer oder einer seiner Mitarbeiter eine abgeschlossene Berufsausbildung - Winzermeister, Weinbautechniker oder Weinbauingenieur - hat - der Wein ausschließlich aus vom Weingut selbst bewirtschafteten Weinbergen erzeugt wird - die Trauben im Weingut gekeltert werden - der Wein im Weingut ausgebaut und in Flaschen gefüllt wird
Erzeugerabfüllung darf verwendet werden, wenn: - der Winzer keine fachbezogene Ausbildung hat - die Trauben an eine Erzeugergemeinschaft vertraglich abgeliefert werden (z. B. wenn ein Nebenerwerbswinzer die Trauben an eine Genossenschaft abgibt, die für ihre Mitglieder den Wein ausbaut, in Flaschen füllt und vermarktet ) - der Wein in einem Fremdbetrieb für eigene Rechnung unter Aufsicht und Verantwortung des Winzers in Flaschen gefüllt wird
Abfüller muss verwendet werden, - wenn der Wein aus nicht nur selbst erzeugten Trauben, Most oder Wein in Flaschen gefüllt wird
Die Bezeichnung Weingut (Winzergenossenschaft) darf nicht verwendet werden, wenn für den Wein auch Trauben, Most oder Wein zugekauft wurde.
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